BEV-aktuell Juli 2026
SONDERAUSGABE: Endgerätebeschaffung für den digitalen Unterricht – Ihre Rechte als Eltern
Liebe Eltern,
im Rahmen des Programms „Digitale Schulen der Zukunft“ wurden viele von Ihnen zum Schuljahresende über den digitalen Unterricht mit 1:1-Ausstattung ab der 8. Klasse informiert. Dabei besteht für Sie die Möglichkeit, privat ein Endgerät für Ihr Kind zu beschaffen. Der Freistaat unterstützt solche Anschaffungen mit einem Zuschuss von derzeit 350 Euro pro Gerät. Doch nicht alle Eltern sind mit dieser Regelung zufrieden – sei es wegen der verbleibenden Kosten, Bedenken hinsichtlich digitaler Suchtgefahren oder weil die Schule bestimmte Gerätemodelle oder Betriebssysteme vorgibt.
Wichtig: Die private Beschaffung eines Endgeräts ist freiwillig!
Leider wird dies von einigen Schulen nicht ausreichend kommuniziert. Teilweise wird der private Kauf als Normalfall oder sogar verpflichtend dargestellt. Auch kann es zu Benachteiligungen kommen, wenn nicht genügend Leihgeräte zur Verfügung stehen. Zudem gewinnt der Datenschutz angesichts der geopolitischen Lage an Bedeutung – insbesondere, wenn Daten an US-amerikanische Betriebssystemhersteller wie Apple, Microsoft oder Google übermittelt werden.
Was sagt das Kultusministerium?
Um Klarheit zu schaffen, haben wir sowohl das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) als auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz befragt. Die uns vorliegenden Antworten bestätigen:
- Die private Beschaffung eines Endgeräts ist freiwillig.
- Beim Datenschutz sind weiterhin Fragen offen.
Wir bleiben an diesem Thema dran und werden Sie weiter informieren. Schulen müssen aus unserer Sicht jedoch sicherstellen, dass keine unnötigen Daten an Dritte fließen – unabhängig davon, ob es sich um Leih- oder Privatgeräte handelt.
Was können Sie tun, wenn Sie kein privates Endgerät kaufen möchten?
- Wenden Sie sich an die Schulleitung oder die zuständige Lehrkraft und fragen Sie nach einem Leihgerät.
- Schulen erhalten solche Geräte über die Städte und Kommunen – allerdings scheint die Verfügbarkeit nicht überall ausreichend zu sein.
- Fordern Sie eine Lösung ein, falls Ihre Schule keine Leihgeräte anbietet. Weisen Sie auf die Freiwilligkeit der privaten Beschaffung hin und auf die datenschutzrechtlichen Bedenken bei bestimmten Geräten oder Betriebssystemen.
- Prüfen Sie die Datenschutzerklärung des vorgesehenen Geräts oder Betriebssystems. Schulen müssen transparent machen, welche Daten an wen übermittelt werden.
Fazit
- Die private Beschaffung bleibt eine freiwillige Entscheidung – Schulen dürfen Eltern, die sich gegen einen Kauf entscheiden, nicht benachteiligen.
- Datenschutz muss oberste Priorität haben: Schulen sind verpflichtet, die Weitergabe von Schülerdaten an Dritte (insbesondere US-Behörden) zu verhindern.
Ihre Erfahrungen sind uns wichtig!
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Endgerätebeschaffung oder Datenschutz? Schreiben Sie uns unter digitalebildung(at)bev.de. Ihre Rückmeldungen helfen uns, auf Missstände aufmerksam zu machen und Lösungen zu finden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Rechte als Elternvertreter – Online-Elternsprecherseminare
Sie sind neu im Amt als Elternvertreter, schon erfahren oder interessieren sich dafür? Sie brauchen den Durchblick oder wollen erfahren, was sonst noch geht? Dann sind unsere Online-Abendseminare genau richtig für Sie. Hier erfahren Sie mehr zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten als Elternvertreter. Anhand von Praxisbeispielen wird dabei der Handlungsspielraum der Elternbeiratsarbeit ausgelotet. Folgende Termine stehen fest:
- Online-Elternsprecherseminar – Freitag, 23. Oktober 2026, 18-22 Uhr, Anmeldung & Infos hier.
- Online-Elternsprecherseminar – Freitag, 13. November 2026, 18-22 Uhr, Anmeldung & Infos hier.
- Online-Elternsprecherseminar – Freitag, 27. November 2026, 18-22 Uhr, Anmeldung & Infos hier.
- Online-Elternsprecherseminar – Freitag, 11. Dezember 2026, 18-22 Uhr, Anmeldung & Infos hier.
Bei entsprechender Nachfrage bieten wir weitere Termine an. Zusätzlich beraten wir auch gerne individuell.
Diese Leistungen sind für unsere Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder erheben wir jeweils Unkostenbeiträge. Weitere Informationen und die jeweils aktuellen Seminartermine finden Sie hier.
Übrigens: Die Erstattung der Kosten für diese Elternsprecher-Fortbildung kann unter Hinweis auf § 2 Abs. 4 Satz 2 AVBaySchFG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Nr. 5 BaySchFG vor der Maßnahme beim Sachaufwandsträger beantragt werden.
Wir freuen uns, Sie hier zu sehen!
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Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern entspannte Ferien!
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