Mitglied werden
Als Mitglied im BEV stehen Ihnen nicht nur die unten genannten Services zur Verfügung, durch Ihre aktive Mitarbeit können Sie auch mit entscheiden, wie der Verein arbeitet und mit dazu beitragen, die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Mitglied werden ist ganz einfach: Den Aufnahmeantrag zum Ausfüllen am Rechner können Sie hier herunterladen und uns elektronisch zukommen lassen. Diesem Antragsformular können Sie den Mitgliedsbeitrag entnehmen. Flyer und Satzung sind ergänzende Informationen für Sie.
BEV-Mitgliedsantrag94 KB
Antrag auf Mitgliedschaft beim BEV zum Ausfüllen
BEV-Flyer.pdf195 KB
Das Wichtigste über uns in unserem Flyer, auch mit Mitgliedsantrag
BEV-Satzung.pdf113 KB
Die Satzung des Bayerischen Elternverbands e. V.
Was ist der Unterschied zwischen der Einzelmitgliedschaft und der sog. "Schulmitgliedschaft" (Gruppenvertretungsmitgliedschaft)?
Bei der klassischen Einzelmitgliedschaft profitiert ausschließlich das Mitglied persönlich von unseren Leistungen. Es ist nicht gestattet, unsere Informationen an den Elternbeirat oder gar alle Eltern der Schule weiterzuleiten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 30 Euro pro Jahr.
Die "Schulmitgliedschaft" berechtigt hingegen alle Eltern der Schule, von unseren Leistungen (Informationen, individuelle Beratung, Seminare, Informationsveranstaltungen, Interessenvertretung über die Ebene der Schule hinaus, Mitarbeit z. B. in Arbeitsgruppen etc.) zu profitieren. Einige Leistungen sind zudem exklusiv "Schulmitgliedern" vorbehalten, z. B. kostenfreie Musterwahl- und -Geschäftsordnungen. Aus rechtlichen Gründen - eine Mitgliedschaft muss immer persönlich errichtet werden (vgl. Art. 2 Abs.1 GG, § 38 BGB), zudem ist die Schule keine rechtsfähige Person (vgl. Art. 3 Abs. 1 Satz 4 BayEUG) - wird auch bei der "Schulmitgliedschaft" die Mitgliedschaft durch eine natürliche Person errichtet. Diese Person - meist das vorsitzende Mitglied des Elternbeirats - handelt somit im Auftrag und mit Vollmacht aller Eltern der Schule und nimmt die Mitgliedsrechte (z. B. Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung) im BEV wahr. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich hierbei nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule und beträgt 50 Cent je Schülerin bzw. Schüler. Er ist somit deutlich günstiger, als wenn alle interessierten Eltern einzeln Mitglied werden müssten. Diese Form der Mitgliedschaft stärkt zudem unser Gewicht hinsichtlich der Interessenvertretung gegenüber der Staatsregierung, dem Kultusministerium oder anderen Institutionen in besonderem Maße. Der Mitgliedsbeitrag wird üblicherweise aus der Elternbeiratskasse oder durch Sammlung unter der Elternschaft, z. B. in Verbindung mit dem Einsammeln des "Kopiergeldes" erbracht. Nicht selten kann unter Hinweis auf § 2 Abs. 4 Satz 2 AVBaySchFG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Nr. 5 BaySchFG in Verhandlung mit dem Sachaufwandsträger (Kommune) eine Übernahme des Mitgliedsbeitrags erwirkt werden.
Service des BEV für seine Mitglieder
Der BEV informiert Eltern über
- ihre Rechte und Pflichten
- Schularten und Schulformen
- vorschulische Erziehung/Frühförderung
- Hausaufgaben, Nachhilfe und individuelle Förderung
- Noten und Klassenarbeiten, Zeugnisse und Versetzung
- Schulfahrten
- Strafen (= Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen)
- gesunde Schule
- familienfreundliche Schule
- Inklusion
und berät bei Problemen.
Der BEV informiert Elternvertreter über
- ihre Rechte und Pflichten
- Eltern-, Lehrer- und Schülervertretung in Bayern und bundesweit
- ihre Möglichkeiten, sich in Kita und Schule zu engagieren
- innere Schulentwicklung
- die Vernetzung von Eltern verschiedener Schulen und Schularten
- bildungspolitische Themen
und alles, was Elternvertreter sonst noch über ihre Arbeit wissen möchten.
Der BEV informiert Sie auf folgenden Wegen:
- mit einem umfangreichen E-Mail-Dienst
- über diese Website
- durch das BEV-aktuell, das alle sechs bis acht Wochen über die Schule an alle Elternbeiräte Bayerns vermailt wird und kurzgefasst aktuelle Fragen beantwortet
- durch Seminare, auf Wunsch auch bei Ihnen
- am Telefon - Sie können jederzeit anrufen
Der BEV unterstützt Sie durch
- Vermittlung von Kontakten
- Vernetzung der Elternvertreter
- Begleitung bei Gesprächen mit Lehrern, Schulleitern, Schulaufsicht
- Vorbringen Ihrer Anliegen bei Politik und Verwaltung auf allen Ebenen (Gemeinde, Landkreis, Bezirk, Freistaat, Kultusministerium, Sozialministerium)
- Veranstaltungen zu Themen wie „Lernen lernen“, Legasthenie, „Gewalt in der Schule“, Suchtprävention, „Umgang mit Medien“ …
- langjährige Erfahrung
- Bekanntmachen Ihrer Arbeit – durch einen Link von der BEV-Website auf Ihre Website
Der BEV wünscht sich von Ihnen
- Information über Wünsche und Bedürfnisse, für die der BEV sich einsetzen soll
- Information über Probleme an Ihrer Schule oder Ihrer Kita
- Information über Probleme von Familien
- Ihre aktive Mitarbeit
- Ihren Mitgliedsbeitrag, weil der Verband seine Arbeit sonst nicht finanzieren kann, obwohl alle ehrenamtlich arbeiten