BEV Seminare

Die nächsten Seminartermine

Wir bieten aktuell folgende Seminartermine an. Für Anmeldung und weitere Informationen klicken Sie auf den jeweiligen Termin.

Der BEV bietet für Schulen, für Eltern und Elternvertreter und für Lehrerinnen und Lehrer die untenstehenden Fortbildungen in Form von Seminaren oder Workshops an, zum Teil in Zusammenarbeit mit Volkshochschulen oder anderen lokalen Bildungsträgern. Auf Nachfrage erweitern wir unser Angebot gerne.

Abendseminar (Präsenz oder online)

Sie sind Klassenelternsprecher oder Elternbeirat? Sie sind neu im Amt oder schon erfahren, brauchen den Durchblick oder wollen wissen, wie es noch besser geht? Dann sind Sie bei diesem Abendseminar genau richtig, und wir freuen uns auf Sie!

Elternbeiräte sind ein wesentlicher Baustein für das Schulklima und können das Schulleben bereichern. Um Schule mitgestalten zu können, gilt es jedoch einiges zu beachten. In diesem Seminar erfahren Sie mehr zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten als Elternvertreter. Anhand von Praxisbeispielen wird dabei der Handlungsspielraum der Elternbeiratsarbeit ausgelotet.

Ziel des Seminars ist, Ihnen in Ihrem Handeln als Elternvertreter Sicherheit zu geben und Ihnen Mut zu machen, eine gewinnbringende Eltern-Schul-Kooperation zu gestalten, damit die gesamte Schulfamilie für eine positive Entwicklung der Kinder zusammenwirkt.

Folgende Themenbereiche werden behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen rund um Schule und Elternvertretung
  • Aufbau und Einrichtungen der Elternvertretung in Bayern
  • Der Geschäftsgang des Elternbeirats (Wahlen, Sitzungen etc.)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Elternvertretung
  • Das Geld des Elternbeirats, staatliche Schulkonten, Spendenakquise und -bescheinigungen
  • Gestaltungsmöglichkeiten (Schulprojekte, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Kooperationen)

Zeitlicher Umfang: ca. 4 Stunden

Ein Feedback von Anja B. zum Online-Elternsprecherseminar vom 4. April 2025

Vielen Dank für die umfassenden Informationen und Quellen. Ich fand Ihre Veranstaltung super und wahnsinnig aufschlussreich, sodass ich diese gerne weiter empfehle bzw. ich selbst auch gerne weitere Veranstaltungen besuchen werde. Gerade als „frische“ Klassenelternsprecherin und ebenso „frisches“ Elternbeiratsmitglied bekam ich einen wertvollen Einblick in die Rechte und Pflichten sowie die Arbeit im Generellen. Die Erläuterungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen fand ich als angehende Juristin zudem perfekt gelungen und konnte auch in dieser Hinsicht einiges mitnehmen. Ein großes Lob!

Tagesseminar

Das Tagesseminar umfasst die Inhalte des Abendseminars in vertiefter Weise, angereichert mit Praxisbeispielen und Raum zur Erörterung von konkreten Fragestellungen.

Zusätzlich wird die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (KESCH) behandelt. Inhalte hierbei sind

  • Grundlage der Erziehungspartnerschaft
  • Entwicklungen (Schulentwicklung / Schulversuche)
  • Von der Elternarbeit zur Bildungspartnerschaft
  • Differenzierende und schülerorientierte Elternarbeit
  • Qualitätsbereiche der Bildungspartnerschaft
  • Konzeptentwicklung
  • Praxisbeispiele

Zeitlicher Umfang: ca. 6 Stunden

Organisatorisches

Organisation:

Die Seminare und Workshops werden entweder vom BEV veranstaltet oder von Eltern, die eine solche Veranstaltung an ihre Schule holen. Holen Eltern eine BEV-Veranstaltung an ihre Schule, sorgen sie für Raum, Ausstattung und Werbung und wenn nötig für eine Übernachtungsmöglichkeit des oder der Referenten.

Kosten:

Bei „Schulmitgliedschaften“ (Gruppenvertretungsmitgliedschaft im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. b unserer Satzung) entstehen bei BEV-Seminaren für die BEV-Referenten keine Honorarkosten, die tatsächlich entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten bitten wir zu erstatten. Bei Einsatz externer Referenten wird ggf. eine Honorargebühr fällig.
Nichtmitglieder tragen neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch das volle Honorar der Referenten.

Tipp: Die Erstattung der Kosten für Elternsprecher-Fortbildungen kann unter Hinweis auf § 2 Abs. 4 Satz 2 AVBaySchFG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Nr. 5 BaySchFG vor der Maßnahme beim Sachaufwandsträger beantragt werden.

Kontakt:

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an seminare(at)bev.de.