Stellungnahme des BEV zur Änderung der Bayerischen Schulordnung

Erstellt von Martin Löwe | | Stellungnahme

Stellungnahme des Bayerischen Elternverbands zur Änderung der Bayerischen Schulordnung und weiterer Rechtsvorschriften vom 29. März 2023

betrifft: Elternbeiratskonten

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Richter,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Nicklas,

der Bayerische Elternverband bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Den Entwurf der Änderungsverordnung sehen wir positiv, insbesondere begrüßen wir in § 1 Nr. 1 die neue Fassung des § 25 BaySchO. Endlich erhalten hiermit die Elternbeiräte Rechtssicherheit hinsichtlich des Umgangs mit Geld und einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung des hierfür notwendigen Kontos.

Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Bestimmungen in § 25 Abs. 4 Satz 1 und 2 Nr. 1 BaySchO sowohl die Autonomie des Elternbeirats hinsichtlich seiner Unabhängigkeit in Organisation und Arbeitsweise wie auch die Neutralität der Schulleitung einschränken können. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Schulleitung oder beauftragte Lehrkraft eigenmächtig über Gelder des Kontos verfügt oder in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat Einfluss auf die Verwendung der Gelder nimmt. Es ergäbe sich ein Konflikt mit § 26 Abs. 2 BaySchO. Auch ist die Schulleitung oder beauftragte Lehrkraft aufgrund der Kenntnis über Spender und Spendenumfang gegenüber Kindern zuwendender Eltern möglicherweise nicht mehr neutral.

Es wäre wünschenswert, Bestimmungen zu ergänzen, die Obengenanntes entschärfen. Sollte dies nicht im Rahmen der Schulordnung möglich sein, so ist zumindest ein ergänzendes KMS zu erlassen, in dem die Problematik und Verfahrensweise erläutert wird.

Erfahrungsgemäß sind die kommunalen Schulaufwandsträger in der Bereitstellung von Elternbeiratskonten sehr zurückhaltend. Deshalb erachten wir auch für diese Zielgruppe ein nicht nur erläuterndes, sondern auch mutmachendes KMS für erforderlich. Auf die guten Erfahrungen der LH München, insbesondere auch in Bezug auf allgemeine Einverständniserteilung zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands sollte hierbei explizit Bezug genommen werden.

Für Rückfragen oder weitere Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Löwe, Landesvorsitzender
Bayerischer Elternverband e.V.