Bayerischer Elternverband zur Smartphone-Nutzung an Schulen: Eltern und Schule müssen im Sinne der Kinder zusammenwirken!
Bayern/Berlin – Die heutige Übergabe der Petition „Smartphonefreie Schulen! JETZT!“ an die Kultusministerkonferenz (KMK) verleiht der Diskussion über „Handyverbote“ an Schulen neuen Schwung. Eine solche ist dringend geboten, meint Martin Löwe, Landesvorsitzender des Bayerischen Elternverbands (BEV).
„Bayern hat bereits ein ‚Handyverbot‘ – aber was nützt dies den Schülerinnen und Schülern, wenn es nicht umgesetzt wird?“ fragt Löwe und erläutert, dass den BEV immer öfter Schilderungen von besorgten Eltern und resignierten Lehrkräften erreichten, die das große Ablenkungspotenzial von Smartphones im Unterricht und die Schwierigkeit der Durchsetzung eines Nutzungsverbots aufzeigen. Gemäß dem bayerischen „Handyverbot“ (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) ist nicht das Mitbringen des Smartphones in den Unterricht verboten, sondern lediglich dessen Nutzung, sofern die Lehrkraft nicht ausdrücklich anderes gestattet. Außerhalb des Unterrichts ist es Angelegenheit der Schulgemeinschaft, konkret des Schulforums, über generelle Ausnahmeregelungen zu entscheiden. „Somit liegt der ‚Schwarze Peter‘ bei den Schulen bzw. der einzelnen Lehrkraft“, resümiert Löwe. Ihm scheine der Druck der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern mancherorts so groß zu sein, dass die Schule das Nutzungsverbot schlicht aufhebt, um dem notwendigen Diskurs zu entgehen.
Trotz aller Begeisterung über die Möglichkeiten der mobilen Kommunikationstechnik treten deren Nebenwirkungen immer deutlicher hervor. So hat die Ablenkung durch Social Media, Messenger-Dienste und Spiele laut Hirnforscher Prof. Dr. Martin Korte von der Universität Braunschweig messbare Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit nicht nur von Schülerinnen und Schülern. Störung des Unterrichts durch Benachrichtigungen führt zur Ablenkung auch der Mitschülerinnen und Mitschüler. Lernen wird ineffektiver und Ressourcen der Lehrkräfte werden als „Handypolizei“ gebunden. Das Gefahrenpotenzial durch immer beklopptere Challenges, Cyber-Mobbing und abnehmende soziale Interaktionen wächst rasant. Mittlerweile ist auch das Suchtpotential und dessen Mechanismen, welche Entwickler von Social Media und Online Games gezielt nutzen, bekannt. Gerade Kinder und Jugendliche, denen entwicklungsbedingt das notwendige Maß an Selbstregulation noch fehlt, werden zuvorderst Opfer der Mediensucht.
Die Schule ist ein besonders geschützter Ort. Aus diesem Grund sollte die private Handynutzung dem Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel gleichgestellt sein. Letzterer ist mit § 23 Abs. 1 BaySchO generell auf dem Schulgelände untersagt, wobei Ausnahmen im Einvernehmen mit dem Schulforum möglich sind. Solche Ausnahmen werden jedoch weit weniger leichtfertig erteilt als bei der Handynutzung.
Der BEV appelliert daher, die Schulen stärker zu unterstützen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Verwahren von Smartphones in Handygaragen oder verschließbaren Handytaschen während des gesamten Schultags würde die Geräte aus dem Unterricht verbannen, aber dennoch sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eltern im Notfall kontaktieren können. Bei der Aufklärung über die Gefahren der Smartphonenutzung müssen insbesondere auch die Eltern einbezogen werden, und das Thema gehört zwingend in das schulspezifische Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern (Art. 74 Abs. 1 BayEUG). Der Schutz der Kinder und das Erreichen der Bildungsziele solle Vorrang vor der permanenten Erreichbarkeit der Kinder haben, unterstreicht Löwe.
***
Der Bayerische Elternverband steht allen Eltern in Bayern offen. Er ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.
Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an
Martin Löwe, Landesvorsitzender
martin.loewe(at)bev.de
Tel.: +49 172 8621281
www.bev.de