Offener Brief: Hilfen für benachteiligte Familien und Kinder wieder einsetzen
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Trautner,
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
im Zuge der Kontaktbeschränkungen seit Mitte März 2020 in Schule, Kitas und in Arbeitsverhältnissen haben sich einige Probleme ergeben, die nun im Zuge der Lockerung dringend der Lösung bedürfen:
1. Kinderbetreuung in den Pfingst- und Sommerferien
Das bayerische Kabinett hat am 5. Mai 2020 bereits die Notwendigkeit erkannt, mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten von Eltern in den Pfingst- und Sommerferien die Notbetreuung der Schulen und Kitas aufrecht zu erhalten.
Der BEV fordert darüber hinaus,
- den Personenkreis der zur Notbetreuung Berechtigten auf alle Familien zu erweitern, in denen beide Elternteile arbeiten, sowie auf Familien in Krisensituationen oder in denen das Jugendamt bereits tätig ist
- für den Fall, dass die Kontaktbeschränkungen für Schulen und Kitas dann aufgehoben sein sollten, die Betreuung aller Kinder in den Ferien
2. Beratung, Betreuung und Unterstützung von sozial benachteiligten und Flüchtlingsfamilien
Wir beziehen uns auf die in dieser Onlinepetition treffend dargestellten Probleme, die sich aus dem Rückzug der sozialen Dienste aus den Flüchtlingsunterkünften ergeben haben. Fast alle der hier genannten Punkte treffen auch auf viele in prekären Verhältnissen lebende deutsche Familien zu, die bisher von Sozialdiensten unterstützt wurden, deren Kindern aber nun weiter ins soziale Abseits, wenn nicht sogar in Gefahr geraten. Diesem Abwärtsrutsch muss dringend Einhalt geboten werden!
Der BEV fordert daher,
- Betretungsverbote für das regelmäßig in den Unterkünften tätige Personal und für andere Organisationen aufzuheben und sämtliche Hilfen, auch von Ehrenamtlichen, wieder zuzulassen
- die Träger unmissverständlich aufzufordern, die bisherige Unterstützung sozial benachteiligter Familien - auch in Flüchtlingsunterkünften - durch soziale Dienste und ggf. Ehrenamtliche sofort und vollumfänglich wieder aufzunehmen
- zu veranlassen, dass JaS und Schulsozialarbeit sofort wieder aufgenommen werden, nun aber, entsprechend der Verlagerung des Unterrichts, im häuslichen Rahmen
3. Schulbegleiter
Obwohl das Kultusministerium längst in seinen FAQs darstellt, dass SchulbegleiterInnen auch zuhause die Kinder beim schulischen Lernen unterstützen können, wird dies insbesondere im Bereich der Jugendhilfe kaum umgesetzt. Mangels Unterstützung geraten betroffene Kinder aus der notwendigen sozialen und pädagogischen Kontinuität heraus, bis hin zur Regression, was sich insbesondere auf Kindern mit geistigen Behinderungen verheerend auswirkt. - Da auch während der Ausgangsbeschränkung eine 1:1-Betreuung von Menschen mit Behinderung zulässig war und die Bezirke dies für die von ihnen finanzierten Schulbegleiter ausdrücklich genehmigt haben,
fordert der BEV,
- dafür zu sorgen, dass nun alle SchulbegleiterInnen, unabhängig vom Träger oder Arbeitgeber, ab sofort ihre Arbeit wieder aufnehmen, sei es zuhause bei den Kindern oder im wieder anlaufenden Präsenzunterricht.
Bitte sorgen Sie an allen Punkten für Abhilfe, nötigenfalls durch einen geänderten rechtlichen Rahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Henrike Paede, stellv. Landesvorsitzende