Nachbesserung der bestehenden Regelungen zur Legasthenie in der Bayerischen Schulordung
Petition in Zeichnung
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Kinder können ihre Bildungschancen nicht wahrnehmen, wenn sie wegen Schwierigkeiten beim Erlernen der Rechtschreibung und/oder beim Lesen lernen ihre sonstigen Fähigkeiten nicht ausschöpfen dürfen.
Viele Kinder und Jugendliche mit Legasthenie sind durchschnittlich oder überdurchschnittlich begabt und leiden sehr unter ihrer Behinderung. Dies vor allem, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung in den anderen Fächern nicht ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend unterrichtet werden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung den hinreichenden Notendurchschnitt für Mittelschule, Realschule oder Gymnasium nicht erhalten, finden sich häufig völlig demotiviert auf niedrigeren Schularten wieder. Manche erhalten sogar eine Empfehlung für die Förderschule.
Eltern erkennen dieses Problem häufig und müssen einen überdurchschnittlichen zeitlichen und finanziellen Einsatz leisten, damit ihr Kind die seinen sonstigen Fähigkeiten entsprechende Schule besuchen kann.
Im Herbst 2016 wurde die Bayerische Schulordnung geändert, die Praxis in den letzten beiden Schuljahren hat jedoch gezeigt, dass noch Vieles nachgebessert werden muss, um den betroffenen Kindern und ihren Familien gerecht zu werden.
Der Bayerische Landtag möge beschließen:
1. Problem: Abhängigkeit des Bildungserfolgs betroffener Schüler von den intellektuellen, zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern Forderung: Entlastung der Eltern Begründung/Erläuterungen: Eigentlich erwarten Eltern eine wesentlich höhere Kompetenz und mehr Einfühlungsvermögen der Lehrkräfte im Umgang mit Legasthenie. Das Gegenteil ist der Fall: Eltern sind die Qualitätsmanager ihrer Kinder und geraten daher häufig in die Rolle der Kritiker. Ferner müssen sie teure Therapien finanzieren. Dies ist eine ungünstige Ausgangslage für die Partnerschaft zwischen Schule und Familie und ein Nachteil für Familien, die dies nicht leisten können.
2. Problem: Übergänge von einem Schuljahr zum nächsten werden seitens der Schulen nicht zufriedenstellend gestaltet. Forderung: Übergangsmanagement von Schuljahr zu Schuljahr Begründung/Erläuterungen: Eltern müssen nach wie vor sehr viel Zeit investieren, um jedes Schuljahr alle Lehrkräfte zu erreichen, in der Hoffnung, dass diese dem Thema gegenüber aufgeschlossen sind. Für die Schüler verstreicht während dessen wertvolle Zeit, die sie für Lernfortschritte nutzen könnten.
3. Problem: Die Formulierungen in § 33 der BaySchO Abs. 3 Nr. 2 lassen Fehlinterpretationen zu: Zulässig ist es insbesondere 1.die Arbeitszeit um bis zu ein Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit zu verlängern. Forderung: Nachbesserung der Formulierungen in § 33 BaySchO: 1. Die Arbeitszeit kann je nach Ausprägung der Beeinträchtigung der einzelnen Schüler um bis zu 50% Zeitzuschlag verlängert werden. Alternativ sind Aufgabenkürzungen möglich. Begründung/Erläuterungen: Derzeit wird an vielen Schulen fälschlicherweise interpretiert: Alle bekommen einheitlich nur 25% Zeitzuschlag. Ausnahmen werden vermieden. Ein Zeitzuschlag in Form von Aufgabenkürzungen ist in vielen Fällen hilfreicher, weil Legastheniker sich um ein Vielfaches mehr anstrengen müssen als nicht betroffene Schüler und schneller ermüden.
4. Problem: Zusätzliches Vorlesen von Aufgaben und andere Hilfen gem. § 33 BaySchO Abs. 3 Nr. 2 werden selten eingesetzt Forderung: Vorlesen gehört zum Nachteilsausgleich und ist zuverlässig zu gewähren. Technische Hilfsmittel werden bereitgestellt und eingesetzt, damit der Text mehrfach und lehrerunabhängig angehört werden kann. Begründung/Erläuterungen: Das Kultusministerium hat bestätigt, dass Vorlesen und Zeitzuschlag zum Nachteilsausgleich gehören. Bei vielen Aufgaben ist ein abschnittweises, ggf. mehrfaches Lesen nötig, damit Schüler diese lösen können. Das gelingt am besten lehrerunabhängig mit technischen Hilfsmitteln. Durch den Ausgleich des Nachteils bekommen Legastheniker gleiche Bedingungen wie nicht betroffene Schülerinnen und Schüler.
5. Problem: Es gibt Schulen, die die Bewertung der Rechtschreibung nur in Deutsch aussetzen, nicht aber in anderen Fächern. Forderung: Aussetzung der Bewertung der Rechtschreibung in allen Fächern, auch in den Fremdsprachen und in Fachwortlisten. Transparente Regelung der Bewertung der Rechtschreibung in den Fremdsprachen. Begründung/Erläuterungen: Bei manchen Schülern fällt ihre Störung häufig erst bei den Fremdsprachen auf. Ein nicht lesbares Wort vorlesen zu lassen, um herauszufinden, ob es phonologisch richtig ist, wäre die einfachste Möglichkeit, um herauszufinden, was ein Schüler gemeint hat. Alternativ: Schüler nach einem Test mündlich abfragen und zugleich die Probe für die ganze Klasse durchsprechen. Schulen, die eine Fachwortliste verabschieden und ein Wort als nicht richtig anerkennen, das falsch geschrieben wurde, haben die Beeinträchtigung der Legasthenie nicht verstanden.
6. Problem: Weil Schulpsychologen auch Legasthenie testen und feststellen dürfen, entsteht der Eindruck, es wären ausschließlich schulpsychologische Stellungnahmen maßgeblich. Forderungen: In die BaySchO wird aufgenommen, dass Gutachten auch von Kinder- und Jugendpsychiatern erstellt werden können. Der Entwurf der schulpsychologischen Stellungnahme wird mit den Eltern besprochen. Unterstützungsmaßnahmen werden einvernehmlich festgelegt. Begründung/Erläuterungen: Umsetzung der Erziehungspartnerschaft - Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen - Keine Benachteiligung von juristisch nicht affinen Eltern
7. Problem: Als Teil des Lehrkollegiums befinden sich Schulpsychologen in einem Rollenkonflikt. Forderung: Schulung der Schulpsychologen, damit sie zwischen Schülern, Eltern und Kollegen neutral vermitteln können. Begründung/Erläuterungen: keine
8. Problem: Geringes Einfühlungsvermögen vieler Lehrkräfte und zu wenig Kenntnisse, wie Lernen für Legastheniker individuell optimiert werden kann Forderung: Sensibilisierung und verpflichtende Fortbildung von Lehrkräften. Begründung/Erläuterungen: keine
Verfasst von L. Summer-Schlecht und M. Roemer-Girbig
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