Kind grundlos weggesperrt - Verbände erstatten Strafanzeige

Erstellt von Bayerischer Elternverband e. V. / Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bayern Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e. V. |

Der Bayerische Elternverband und die LAG Bayern Gemeinsam leben - gemeinsam lernen haben Strafanzeige erstattet. Es geht um das "verlorene" Pflegekind Sandra aus Todtenweis, ein Fall, der die Presse schon etliche Male beschäftigt hat. Die Verbände werfen den Verantwortlichen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vor. Die Anzeige richtet sich gegen die Leitung des Regens-Wagner-Heims in Holzhausen, gegen die gerichtlich bestellte Sorgeberechtigte des Mädchens sowie gegen die Leitung des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Augsburg.

Das lernbehinderte Mädchen ist seit fast 17 Monaten ohne zwingenden Grund in einem Heim für geistig Behinderte untergebracht. Grundsätzlich muss die Unterbringung von Kindern in einem Heim richterlich geprüft werden. Bei Sandra ist das nicht passiert. "Bei Kindern mit Schulproblemen keine Seltenheit", sagt Martina Buchschuster von der LAG. "Unserem Verband sind weitere Fälle bekannt, in denen lernschwache Kinder ohne richterlichen Beschluss weggesperrt wurden - gegen den Willen ihrer Eltern."

Sandra hat von Anfang an um Rückkehr nach Hause zu den Pflegeeltern gebeten. Dem Jugendamt liegen ihre Hilferufe vor. Durch Sandras Zwangsunterbringung im Heim haben die Pflegeeltern in Bezug auf Sandra ihren Status als Pflegefamilie verloren. Weil sie sich gegen den Entzug des Kindes wehrten, ist ihnen mittlerweile sogar jeglicher Kontakt zu Sandra verboten. Gegen die Familie liegt jedoch nichts vor, das einen Entzug des Kindes rechtfertigt, sie hat sogar für Sandras Schwester, die nach wie vor bei ihr lebt, erweiterte Pflegerechte bekommen.

Nach der Trennung von ihrer Familie entwickelte Sandra psychische Störungen und musste in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden. Die Verbände gehen daher sogar von einer schweren Körperverletzung aus. Außerdem wird Sandra, die seit ihrem 14. Geburtstag Anspruch auf anwaltschaftlichen Beistand hat, seit Wochen am Zugang zu einem Rechtsanwalt gehindert. Dies alles legt Rechtsanwältin Martina Buchschuster, Vorsitzende der LAG, in einem ausführlichen Gutachten dar; darin ist auch von einem "Versagen der Heimaufsicht" die Rede.

"Dass derartige Verstöße gegen elementare Kinder- und Menschenrechte unter dem Deckmantel behördlicher Fürsorge passieren, weist auf gravierende Systemfehler hin", sagt Henrike Paede, stellvertretende Vorsitzende des BEV. "Wir fühlen uns im Interesse aller Kinder und Jugendlichen zu einer Strafanzeige verpflichtet."

Martina Buchschuster
1. Vorsitzende Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bayern Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V., Trägerin des Bundesverdienstordens
Tel. 0821 / 4862858

Henrike Paede
Bayerischer Elternverband e. V., stellvertretende Vorsitzende und Sachgebietsleiterin Förderschule/Inklusion
Tel. 0821 / 437196